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DRITTE COMPACT-Souveränitätskonferenz
„Friede mit Russland“
22.11.014
11.55 Uhr Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider „Ukraine, Krim und Völkerrecht“
Der wichtigste Staatsrechtler Deutschlands und berühmteste Kläger gegen das immer weiter fortschreitende EU-Imperium ist Professor Karl Albrecht Schachtschneider.
Sein Vortrag trug den Titel „Ukraine, Krim und Völkerrecht“. Er beginnt seinen Vortrag, indem er sagt: „Der Frieden mit Russland ist unsere Aufgabe, aber der Westen greift an!“ Nachdem die NATO sich im Interesse der US-Hegemonialpolitik und im Widerspruch zu allen gegebenen Garantien bis an die Grenzen der Russischen Föderation ausgedehnt hatte, kam die Kugel ins Rollen.
Die NATO als solche sieht Schachtschneider längst als „Einrichtung der Weltherrschaft der Amerikaner.“ Den Regime-Wechsel in der Ukraine betitelt er als „schmutzige Intervention“, weil dieser nur durch vielfältige Hilfe des Westens überhaupt zustande gekommen sei.
Den russischen Präsidenten, der in unseren Medien zurzeit als neuer Hitler aufgebaut wird, hat der Staatsrechtler bisher als „klug, besorgt und besonnen“ wahrgenommen.
Die zentrale Frage seines Vortrags ist, „ob die Russische Föderation die Krim annektiert hat“,
oder ob es sich um eine völkerrechtlich legale wenn auch nicht unproblematische Sezession gehandelt hat.
Mit der gewohnten Fachkenntnis, klaren Argumenten, vielen Beispielen und einem unvergleichlichen Feingefühl für das juristische Klein-klein solch komplexer Themen analysierte Schachtschneider die Lage und ließ dabei, wie wir es von ihm kennen, auch viele interessante und bemerkenswerte Nebenaspekte und Insider-Informationen einfließen.
Seine Begründung der Feststellung, dass der Anschluss der Krim an Russland sehr wohl ein legaler Akt war, begründet er mit den Grundsätzen des Völkerrechts, dass auf der politische Freiheit der Bürger fußt. Der Star-Jurist machte deutlich, dass zwei konkurrierende Prinzipien, nämlich das Völkerrecht, beziehungsweise das Recht der Völker auf Selbstbestimmung und der Bestandsschutz des Staates als Bestandteil des Staatsrechts bei dieser Frage miteinander in Widerstreit liegen. Dabei muss das Völkerrecht allerdings als höherrangig betrachtet werden, keinesfalls hat der Staat das Recht die Freiheit seines Volkes auf Selbstbestimmung zu unterbinden oder gar mit Gewalt zu unterdrücken.
„Das Selbstbestimmungsrecht der Völker muss Vorrang vor dem Bestandsrecht des Staates haben“,
da der Staat den Menschen zu dienen hat, als Institution nur ein Ausdruck ihres Willens ist, unter einer gemeinsamen Verfassung zu leben und nicht umgekehrt, das Volk dem Staat auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Der Professor fügt hinzu: „Die Politik tut sich äußerst schwer die politische Freiheit der Menschen anzuerkennen“, was von den Zuhörern amüsiert aufgenommen wird.
Was auf der Krim passiert ist, war aus Sicht Schachtschneiders die legitime Manifestation des Volkwillens und somit gerechtfertigt. Dazu muss man sehen, dass die Krim immer eine „autonome Republik“ mit starken russischen Einflüssen gewesen ist, die für die Russen auch immer von großer strategischer Bedeutung gewesen ist. Die Schwarzmeerflotte der Föderation liegt im Hafen von Sewastopol. Das Nikita Chruschtschow die Krim an die Ukraine „verschenkte“, kann nicht als völkerrechtlich saubere Transaktion gewertet werden. Schachtschneider ist überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit für einen Anschluss an Russland, die beim Referendum erreicht worden ist, einfach darauf zurückzuführen sei, dass viele Bewohner der Gegend eher Russland zugeneigt sind. Sie wollten schlicht nicht in die NATO und in die EU, und der Referent fügt an: „Wer kann das auch schon wollen.“ Den weiteren Hinweisen auf die demokratische Legitimität des Referendums fügt er einige Beispiele für die mangelnde Demokratie in Deutschland und der EU an, was zeigt, dass bei der Empörung über die angebliche Annexion der Krim auch eine Menge Heuchelei mitschwingt.
Das Handlungs- und Vernunftprinzip des Juristen ist von ihm deutlich herausgestellt worden: „Wir sind beseelt von dem Willen in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“ Dabei ist für ihn völlig klar, dass man diesen Frieden nur mit, niemals aber gegen Russland haben kann. Die NATO ist nach Ansicht des Staatsrechtlers allerdings offensichtlich „gegen Russland gerichtet“, was bedeutet, dass alle NATO-Mitglieder es schwer haben werden, mit Russland in Zukunft friedliche Beziehungen zu führen.
Den vielen Angriffen auf Putin und seine Rolle beim Referendum auf der Krim begegnete Schachtschneider, indem er erklärte, dass es das gute Recht des Volkes sei, den Wunsch nach Abspaltung zu äußern und sich politisch neu zu orientieren. Da die Ukraine ihren Bürgern auf der Krim ein solches Recht aber nicht einräumen und die Abstimmung notfalls mit Waffengewalt stoppen wollte, hatten die drangsalierten Separatisten das Recht einen Drittstaat um Hilfe zu bitten.
So sieht es nach Angabe des Star-Juristen zumindest eine Erklärung der UNO zur Souveränität der Staaten von 1970 vor. Die Rechtsgrundlage für die militärische Hilfestellung durch Russland war also gegeben. Eine Sezession ist „ein Akt der politischen Freiheit“, allerdings scheint auch das beste Gesetz und alles Recht nichts zu nützen, wenn die wildgewordenen Medien Putin als den Schuldigen hinstellen wollen.
Auch Professor Schachtschneider, der die Moderatorin des Abends durch seine etwas ausgedehnte Vortragsdauer bereits ein wenig ins Schwitzen brachte, wurde unter großem Beifall förmlich von der Bühne getragen.
https://www.compact-online.de/dritte-compact-souveraenitaetskonferenz-friede-mit-russland-22-11-014/