Gesetz gegen Neusprech
ARTIKEL 1
§ 1 “Rettet den deutschen Genetiv”
Der Begriff ‘Antideutsch’ ist ausschließlich für Antisemiten, Faschisten, Kapitalisten, Nazis, Zionisten, bigotte Christen, bornierte Nationalisten, chauvinistisch Völkische, vom Rassenwahn heimgesuchte Leuts und von sonstigen Religionen Irre gemachte Menschen reserviert.
§ 2 “Rettet die deutsche Sprache”
(1) Antisemitismus, Chauvinismus, Faschismus, Kapitalismus, Nazismus, Nationalismus, Rassismus und Zionismus sind keine (abweichende) Meinung, sondern Verbrechen, die nach ICD 32 als Psychose und schwere Persönlichkeitsstörung als behandelbare Geisteskrankheiten der Schizophrenie eingestuft werden.
(2) Den davon betroffenen Menschen steht ein CHAM-77-Therapie zu.
(3) Die Kosten der Therapie werden von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In den letzten Tagen hat ein Troll aus dem intellektuell defizitären Umfeld der „Antideutschen“ und „Ruhrbarönchen“ mehrfach versucht, hier im Blog gefakte „Diskussionen“ in den Kommentaren zu inszenieren.
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