„Beginnen wir mit den Reichsbürgern. Der Theo Waigel hat einst behauptet, dass das deutsche Reich nicht untergegangen sei und deshalb noch fortbestünde. Diese Aussage mag im Ansatz und in der damaligen Zeit richtig gewesen sein, hat aber mit dem zwei plus vier Vertrag jegliche Argumentationsgrundlage verloren.“
Es ist doch wurscht, was ein Politiker behauptet. Das Bunderverfassungsgericht hat 1973 ja nicht nur behauptet, dass des ‚Deutsche Reich‘ fortbesteht, sonder in seinem Urteil darüber hinaus festgestellt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist, sondern sogar mit ihm IDENTISCH ist!!!
Was ist denn nun der Unterschied zwischen das ‚deutsche Reich und das Deutsche Reich?
Während das deutsche Reich die Bezeichnung für einen originären (Rechts)Staat, der auch Deutschland genannt wird,
ist das Deutsche Reich nur der NAME, den das Militärbündnis, welches aus 26 “deutschen“ Fürstentümern besteht, welches 1871 gegründet wurde, FÜHRT!!!. Diese Militärbündnis, die durchaus als Stratokratie bezeichnet werden kann, nennt sich selbst ewiger Bund, ähnlich wie sich das westliche Militärbündnis halt NATO nennt.
Der rechtliche Unterschied liegt darin, dass das deutsche Reich = Deutschland entspricht und ein originäres Völkerrechtssubjekt (Staat) ist, während es sich bei den Gebilden, wie ewiger Bund, Deutsches Reich, NATO oder BRD um nicht-staatliche, derivative Völkerrechtssubjekte handelt,
um unkundige Menschen weiterhin als Deppen Doofe Deutsche — Untertanen = Sklaven — HALTEN zu können, die sich schon von derartigen „Feinheiten“ der Sprache und der Grammatik verarschen lassen und nicht zwischen (Rechts)Schein und Sein unterscheiden können,
was ja nicht so schlimm ist, solange diese Dummbatzen mit Fressen, Ficken und Fernsehen unterhalten werden können. 😉