„Von 1957 bis 1962 brachen die Kolonialimperien Frankreichs, Großbritanniens und Belgiens in Afrika bis auf einige Reste zusammen. 23 afrikanische Staaten wurden unabhängig.“
Bei genauer Betrachtung ist da gar nichts zusammengebrochen und keiner der 23 afrikanischen „Staaten“ wurde unabhängig.
An und für sich ist diesen 23 Kolonien und ‚Schutzgebieten‘, die in die „Unabhängigkeit ENTLASSEN“ wurden, das gleiche ‚passiert‘, wie dem westlichen Teil Deutschlands, das in drei Besatzungszonen eingeteilt war und unter direkter militärischer Diktatur und Verwaltung des US-, FR- und GB-Militärs stand:
Diese Militärs installierten zunächst “zivile“ *Verfassungen*, Verwaltungen, *Parlamente* und “Regierungen“ in ihren Besatzungszonen und schufen im Anschluß daran dann eine Supra-Verwaltung, namens BRD über und *FÜR* alle drei Besatzungsgebiete.
Die BRD, von der bis heute so getan wird, als ob dadurch ein Staat – ein originäres Völkerrechtsubjekt – im völkerrechtlichen Sinne entstanden sei, obwohl die BRD nichts weiter als ein dreivatives Völkerrechtssubjekt ist.
Sehr „trickreich“ wurde von der Elite der Sektenmitgliedern der Philosophie IUS („Recht“) eine „Verfassung“ FÜR die BRD ausgearbeitet, die vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den drei Militärs bestimmt wurden — und zu dem auch einige Kommunisten der KPD zugelassen waren, um den Anschein von einer Demokratie zu wahren — mehrheitlich angenommen wurde.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates aus Bayern und der KPD stimmten gegen die Verfassung — ja sie mussten, wenn auch aus unterschiedlicher Intention gegen diese “Verfassung“ stimmen.
Aus gutem Grund! Nicht etwa, weil es sich dabei um keine wirklich gute ‚Verfassung‘ handeln würde, sondern allein deshalb, daß dadurch der Schein von der Gründung eines Staates erweckt worden wäre!
Aus der Sicht der teilnehmenden Mitglieder aus Bayern, <strong>der seit ~1.000 Jahren ein Katholischer Staat ist – also eine Entität des Papstes, des ‚Heiligen Stuhls‘ zu Rom (was allgemeinhin als Kirche, genauer: Römisch Katholische Kirche bezeichnet wird) – konnte eine Zustimmung zu dieser „Verfassung FÜR die BRD“ nicht erfolgen, da diese in die Souveränitäts-RECHTE des Staates Bayern soweit eingreifen kann, dass quasi Gesetzlich (LEX), das Recht (IUS) Bayerns damit im Kern aufgegeben worden wäre!
Aus Sicht der im Parlamentarischen Rat vertretenen Genossen der KPD:
Weil mit einer Zustimmung zur “Verfassung FÜR die BRD“ gesetzlich (lex) das PRIMAT einer marxistisch-leninistischen Partei aufgegeben worden wäre – und sie sich damit dem DIKTAT eines derivativen Völkerrechtssubjektes gebeugt hätte!!!
Das PRIMAT einer marxistisch-leninistischen Partei, darf sich jedoch weder irgendeiner Religion, Philosophie, Organisation oder ‚Kultur‘, noch irgendeinem Staat oder RECHT beugen oder unterordnen!!!
Weil die marxistisch-leninistischen Philosophie so wahr ist, wie die Philosophie der ‚Agape‘, die einst ein jüdischer Gelehrter, namens “Jesus“ vor fast 2.000 Jahren in Umlauf brachte!