„Die Kunst ist vor allem das älteste, das in der Phylogenese des Menschen frühestens entstandene Erkenntnis- und Ausdrucksmittel. Die Kunst ist älter als die Wissenschaft, deren Entstehung und Entwicklung ohne ihr wichtigstes Medium, die Schrift, nicht denkbar ist. …
Der Mensch war der Kunst bedürftig, um die Welt und sich selbst zu erkennen, die Welt und sich selbst mit allen Wünschen und Vorstellungen, Idolen und Ängsten zu gestalten und sich in seinem Leben mit seinen Widersprüchen und seinen fürchterlichen Unverständlichkeiten zurechtzufinden und behaupten zu können, er bedurfte ihrer, um überhaupt Mensch zu werden und zu bleiben, das heißt ein soziales Wesen, ein „zoon politikon“, ein gesellschaftsbildendes Individuum, vernunftbegabt, wissenschaftsfähig, schönheitsempfindlich.“
Damit ich nicht mißverstanden werde: Meine Kritik richtet sich nicht gegen Fritz Selbmann, sein Werk oder gar seinen Einsatz für den Sozialismus, aber gegen einem derartigen Idealismus, wie er in seinen Antworten zum Ausdruck kommt.
Kunst ist Ausdrucksmittel, aber doch kein Mittel der Erkenntnis!
Der Mensch „war und ist der Kunst nicht bedürftig“, genauso wie er der Religion nicht bedürftig war oder ist! Der Mensch bedarf nicht der Kunst, um ein Mensch – ein soziales Wesen – zu werden und zu bleiben, denn der Mensch ist bereits als „zoon“ von Natur aus ein soziales Wesen.
Kunst mit „der Phylogenese des Menschen“ in Verbindung zu bringen, will ich mal als Kokolores bezeichnen.
„Die Entstehung und Entwicklung der Wissenschaft, ist ohne das (wichtige) Medium, die Schrift, denkbar, denn sie ist nicht einmal darauf angewiesen.
„Aus dem unsicheren Provisorium der Besatzungszonen waren Staaten geworden, bei uns der erste sozialistische Staat deutscher Nation, aus der Trümmerlandschaft des Katastrophenjahres die sich entwickelnde sozialistische Gesellschaft.“
Weshalb muß gerade das Jahr 1945 als „Katastrophenjahr“ bezeichnet werden?
Für die meisten Menschen – weltweit – war es ein Jahr des Sieges und der Hoffnung auf eine bessere Welt, vor allem für die Völker, die durch den Kolonialismus Europas, Japans und der USA unterdrückt wurden – und immer noch unterdrückt werden! —
Die Kolonien „lieferten“ Millionen von Soldaten [Hilfstruppen = Auxiliares bei Cäsar] gegen Hitlerdeutschland.
Davon hatten die Völker, die unter der Knute des Kolonialismus standen, zwar nichts, dennoch leite dieses „Katastrophenjahr“ – mit der Unterstützung der Sowjetunion – unter Stalin – die (wenn auch halbherzigen) Befreiungsbewegungen in den Kolonien ein.
Nur in der Sowjetischen Besatzungszone war ein Staat entstanden: Die Deutsche Demokratische Republik!
In den drei westlichen Besatzungszonen ist kein Staat entstanden! :::
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [6]):
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich [was lediglich der NAME des 1871 gegründeten Militär-Bündnisses ‚Ewiger Bund‘ „deutscher“ Fürsten, also den ewigen Vasallen des Papstes, ist] den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich [also das 1871 von „deutscher“ Fürsten, also den ewigen Vasallen des Papstes, gegründete Militär-Bündnisses ‚Ewiger Bund‘] existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat [der nie vorlag, denn es war ja ein Militär-Bündnis „deutscher“ Fürsten, also den ewigen Vasallen des Papstes,] mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
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Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat [der sie nicht ist] identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ [der keiner ist, weil das ja ein von „deutschen“ Fürsten, also den ewigen Vasallen des Papstes, gegründeter Militär-BUND ist] – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […].
!!! Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland !!! [ — — !!! das ist der völkerrechtlich 1849 gegründete Staat – das Originäre staatliche Völkerrechtssubjekt der deutschen Völker und deutschen Länder !!! —- ] und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.“
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Also, die BRD ist Verwalterin eines Teils des Deutschen Reiches! [also einem Teil des von „deutschen“ Fürsten, also den ewigen Vasallen des Papstes, gegründeter Militär-BUNDES!] (Ein Teil Deutschlands wurde neu organisiert)
Aus diesem „Urteil“ ergibt sich denknotwendig, also von der Logik des Völkerrechts her, dass die DDR ein Staat ist. Aus der Verfassung dieses Staates DDR, ergibt sich nun weiter, dass
Die Verfassung der DDR – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – ist und davon ausgeht, daß die DDR den Zusammenbruch 1989 überdauert hat und weder mit der „Erklärung der Volkskammer „‚zum Beitrittsgebiet des GG FÜR die BRD“‘
noch durch Ausübung fremder, völkerrechtlich ILLEGALER Gewalt DER durch die Ratifizierung des Staatsvertrages „“Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“‚ (2+4-Vertrag“), der am 15. März 1991 in Kraft Getreten ist, aufgelösten BRD in Deutschland noch durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; dies ergibt sich sogar auch aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 des GG für die BRD selbst!!!

2 Kommentare zu „DDR ist okäi“